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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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1. Angebot und Preise

Das Pilateshaus Zürich kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie
das Angebot und die Preise jederzeit ändern. Die Änderungen werden den Kundinnen und Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt
gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern die Kundin oder der Kunde nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung der Änderung mit eingeschriebenem Brief kündigt.

 

2. Anmeldung

Die Anmeldung, schriftlich oder mündlich gilt als verbindlich. Bei Nichterscheinen werden die gesamten Kursgebühren in Rechnung gestellt.

 

3. Verhinderung / Absagen von Lektionen

Bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Gründe müssen vereinbarte Stunden durch die Kundin oder den Kunden spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, ansonsten ist der volle Betrag geschuldet.

 

4. Abonnemente

Sämtliche Abonnemente sind ab Ausgabedatum sechs Monate gültig.
Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abonnements verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende Abonnements 
um die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden.
Die Krankheit/Unfall/Schwangerschaft muss umgehend schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Fall ist ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

 

5. Duettlektionen

Falls bei einer gebuchten Duettlektion nur eine Anmeldung vorhanden ist, wird die betreffende Kundin oder der Kunde rechtzeitig informiert. Falls der oder die angemeldete Kundin oder Kunde die Lektion trotzdem absolvieren möchte, gilt der Ansatz für ein Einzeltraining.

 

6. Zahlungskonditionen

Die Bezahlung von Probelektionen und Einzelstunden sind vor der Stunde bar oder mittels Banküberweisung zu bezahlen. Abonnemente sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Die Kundin oder der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder Missachtung der Vertragsbedingungen wird die Gesamtsumme des Vertrages zur Zahlung fällig. Sämtliche Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten der Kundin oder des Kunden.

 

7. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst das Pilateshaus Zürich für sich sowie für sein Personal jede Haftung aus. Für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Kundinnen und Kunden übernimmt die
Gesellschaft keine Haftung. Im Übrigen verfügen alle Trainer über eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

8. Nutzung

Das Pilateshaus Zürich stellt seinen Kundinnen und Kunden die Einrichtungen des Pilatesstudios während des jeweiligen Kurses zur Verfügung. Die Benützung erfolgt auf eigenes Risiko und beschränkt sich auf die Dauer des Kurses.

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm respektive ihr zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere Pilatesgeräte und -hilfsmittel, sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. Durch das Nichtbenutzen einzelner Einrichtungen ist keine Rückforderung des Kursgeldes möglich.
Im Falle von betriebsbedingten Schliessungen des Studios sowie Ausfällen von bis zu zwei Wochen, die nicht der Verantwortung des Pilateshaus Zürich unterliegen (höhere Gewalt), hat die Kundin oder der Kunde kein Anspruch
auf Schadenersatz. Dauert die Schliessung länger als zwei Wochen, so verlängert sich das Abonnement automatisch um die Schliessungszeit, welche die zwei Wochen überschreitet.

 

9. Gesundheitsstatus

Die Kundin oder der Kunde bestätigt, ausreichende mentale und physische Gesundheit, um am Training teilzunehmen.

 

10. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht. 

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